Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Fa. Kaminofenstudio Weilerbach behält sich das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an den jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot sowie bei der Internet-Präsenz, behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
3. Vertragsbindung
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag vier Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben, oder mit der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung beginnen.
4. Preise, Auftragsannahme, Gefahrenübergang, Versicherungen
4.1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferung halten wir uns für 1 Monat gebunden. Der Versand erfolgt, sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist, für Rechnung des Bestellers. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen deutschen Mehrwertsteuer, zuzüglich der in der Bestellung ausgewiesenen Frachtkosten.
4.2. Mündliche oder schriftliche Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (Brief, Fax, E-Mail) verbindlich.
4.3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Versandort verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.
4.5. Versicherung gegen Schäden aller Art, werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers, und auf dessen Kosten, vorgenommen.
5. Lieferung
5.1. Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware von uns ausgeliefert wurde oder bei Versandmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.
5.2. Behördliche Anordnung oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- oder Betriebssperrung oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung befreien uns von deren Dauer von Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise, ohne das dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht zurückzutreten. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisen Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
5.3. Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, hat dieser die hierdurch eventuell entstehenden Mehrkosten zu tragen. Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich insbesondere nach den Lieferfristen unserer Zulieferer. Werden unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Die Lieferfrist verlängert sich, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen, wenn und soweit der Käufer die Zahlungsart „Vorauskasse" gewählt hat, aber keine Zahlung leistet. Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorsehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden den Käufer unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen.
5.4. Überschreitet die Fa. Kaminofenstudio Weilerbach, die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefs, eine Nachfrist von 1 Monat zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurück zu treten.
6. Bezahlung
6.1. Wir akzeptieren Lastschrift per Einzugsermächtigung, Bargeld, Bankschecks, Vorkasse und Nachnahme. Bei Lieferungen auf offene Rechnung, ist diese sofort und ohne Abzug fällig. Werden Mahnungen notwendig, so berechnen wir als Ersatz für unsere Auslagen eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro. Wir behalten uns vor, nach erfolgloser Mahnung ohne weitere Ankündigung ein Inkassobüro einzusetzen.
6.2. Anzahlungen bei Kundenbestellungen: Bei Bestellungen im Kundenauftrag wird eine Anzahlung von 40% des vereinbarten Kaufpreises fällig.
7. Zahlungsverzug
7.1. Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungenen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort und ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller ein Schadenersatz nicht zu.
7.3. Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftige Forderung zusteht.
7.4. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbarten Fälligkeitstag Zinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt. § 353 HGB.
7.5. Die Forderungen der Fa. Kaminofenstudio Weilerbach werden insgesamt auch bei Stundung sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung des Konkursverfahrens abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt in den o. g. Fällen Vorbehaltsware Zurückzufordern und vom Vertrag zurück zu treten.

8. Gewährleistung
8.2. Beanstandung von Lieferung und Leistung können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelanzeige rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- bzw. Schadenersatz-ansprüche sind in jedem Fall  ausgeschlossen.
8.3. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Fehler gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung: Erst nach dreimaligen Fehlschlagen kann der Besteller Rückgängig machen des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, das Schadenersatzansprüche - gleich aus welchen Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten, übernehmen wir keine Haftung.
8.4. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.
8.5. Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, die entsprechende Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.
8.6. Für Gebrauchtgeräte gelten Sonderregelungen! Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, unlauterer Handlung, usw. sind gegen den Verkäufer ausgeschlossen, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus den Geschäftsverbindungen der Parteien vor und zwar auch soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer, wenn diese mit der Bestimmung geliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeit, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
9.2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
9.3. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seine Kunden an uns ab.
10. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten - nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben.
11. Rechtserklärung: Haftungsausschluss Internet-auftritt
Der Herausgeber überprüft die Informationen seiner Webseiten in regelmäßigen Abständen und aktualisiert sie. Trotz aller gebotenen Sorgfalt können sich Daten zwischenzeitlich verändert haben. Somit wird keine Haftung und/oder Garantie für die Richtigkeit, die Aktualität und die Vollständigkeit etc. der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen bzw. gegeben. Gleiches gilt für Webseiten, auf die direkt oder indirekt als Informationsangabe oder mittels Hyperlink verwiesen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Herausgeber und/oder seine Erfüllungsgehilfen für diese Webseiten, die auf Grund einer solchen Information und/oder Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich ist. Der Herausgeber behält sich das ausdrückliche Recht vor, die Informationen, Daten sowie die Struktur seiner Webseiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu ergänzen. Es können insbesondere aus diesem Grunde auch keine Ansprüche auf Wiederherstellung früherer Versionen hergeleitet werden. Gemäß Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" (LG in Hamburg) haftet man durch die Anbringung eines Links ggf. für die Inhalte der gelinkten Seite. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns im Sinne o.g. Urteils und aller entsprechenden Folgeurteile zu gleichem oder ähnlichen Sachverhalt ausdrücklich von allen Inhalten aller externen gelinkten Seiten, die sich nicht auf unserem Server befinden! Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten externen und allen davon weiterführenden Links.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland - unter Ausschluss des UN-Kaufrechts - anwendbar.
12.2. Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klausel teile nicht berührt.
12.3. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Bautzen: Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck ergebenden Verpflichtungen. Als Gerichtsstand gilt das für unsere Firma dem jeweiligen Streitwert zuständige Gericht.

Stand 2011